Photovoltaik und Steuerrcht
Wer eine Photovoltaikanlage auf seiner Immobilie installiert oder eine solche erwirbt, wird aus steuerlicher Sicht zum Gewerbetreibenden. Dieses ergibt sich durch die Einspeisevergütung, mit der ein Gewinn erzielt wird. Betreiber einer PV-Anlage, die den gewonnenen Strom teilweise selbst nutzen und teilweise gegen Entgeltzahlung ins öffentliche Stromnetz einspeisen, sind aus Sicht des Finanzamtes Gewerbetreibende. Welche Steuern abzuführen sind, hängt u.a. von der Größe der Anlage ab. Das Finanzamt kann folgende Steuerarten auf eine PV-Anlage erheben: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, Grunderwerbssteuer